Der neue GAV verlangt, dass die Reisezeit separat in der Arbeitszeitkontrolle ausgewiesen wird. GAV-Rapport führt das Team mit einem Knopf durch den Tag – Hinfahrt, Arbeit, Weiterfahrt zur nächsten Baustelle und Heimfahrt – und macht daraus einen prüfbaren Wochenrapport fürs Büro – ohne ERP-Wechsel und ohne Dauertracking.
Solange nur pauschale Tagesstunden auf einem Zettel stehen, fehlt bei einer Kontrolle der trennscharfe Beleg. Drei Punkte, an denen es im Alltag hakt:
Pauschale Tagesstunden reichen nicht mehr, wenn Reisezeit und produktive Arbeitszeit getrennt sichtbar sein müssen.
Zettel entziffern, Fahrten nachfragen und Zeiten von Hand ins ERP übertragen – jede Woche unnötige Stunden.
Wenn die App im Alltag nervt, wird sie nicht genutzt. Die Front braucht grosse Buttons statt Masken und Tabellen.
Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung per 1. April 2026 allgemeinverbindlich erklärt. Sie gilt damit zwingend für alle Betriebe – auch für Nichtverbandsbetriebe. Der Unterschied liegt nicht mehr im «Ob», sondern in der Vergütung.
Neben der Arbeitszeit muss ab dem 1. April 2026 auch die Reisezeit erfasst werden – für jeden Mitarbeiter und jeden Tag, getrennt von der Arbeitszeit. Grundlage ist Ihr betrieblicher Arbeitsstundenrapport. Ob Sie einen Teil davon unbezahlt lassen dürfen, hängt davon ab, ob Ihr Betrieb SMGV-Mitglied ist:
Sie dürfen pro Tag einen kleinen Teil der Reisezeit unbezahlt lassen (aktuell 25 Minuten). Den Rest vergüten Sie normal.
Sie vergüten die ganze Reisezeit als Arbeitszeit – ab der ersten Minute, ohne Abzug.
Der unbezahlte Teil der Reisezeit bekommt keinen 25%-Zuschlag. Er zählt aber mit, wenn kontrolliert wird, ob Ihre Leute nicht zu lange arbeiten (Höchstarbeitszeit).
Die heute maximal 30 Minuten unbezahlte Reisezeit pro Tag werden bis 2029 schrittweise auf 15 Minuten reduziert – jährlich um 5 Minuten.
Wer über die Arbeitsstunden nicht ordentlich Buch führt (Art. 8.9 GAV) – gestaffelt nach Betriebsgrösse.
Wer bei einer Kontrolle die Mitwirkung verweigert und eine ordnungsgemässe Prüfung verunmöglicht.
Quellen: smgv.ch · zpbk.ch · GAV 2026–2029, Art. 8.2 / 8.8 / 8.9 & 6.5
Starten und beenden Sie jede Phase – Hinfahrt, Arbeit, Heimfahrt – wie ein Vorarbeiter auf der Baustelle. Ein Knopf führt durch den Tag. Rechts entsteht in Echtzeit die getrennte Aufzeichnung von Reise- und Arbeitszeit.
Standort-Ping nur beim Knopfdruck – kein Dauertracking.
Noch kein Eintrag. Tippen Sie links auf «Hinfahrt starten», um die Demo zu starten.
Der Vorarbeiter kämpft nicht mit Tabellen. Das Büro erhält pro Mitarbeitenden und Baustelle getrennte Zeiten – prüfbar, mit Korrekturstatus und bereit als PDF oder Excel-naher CSV-Export für Sorba oder AbaBau.
| Mitarbeiter | Baustelle | Reisezeit | Arbeitszeit | Freigabe |
|---|---|---|---|---|
| Marco K. | Zürich Wiedikon | 1:05 | 7:05 | prüfbereit |
| Elena S. | Winterthur Seen | 0:48 | 7:32 | freigegeben |
| Team Nord | Bülach | 1:18 | 6:55 | Korrektur offen |
Seit dem 1. April 2026 muss die Reisezeit ohnehin separat ausgewiesen werden. Die Frage ist nur, wie viel Zeit und Risiko der Betrieb dafür in Kauf nimmt.
Weniger Freitagabende mit Excel, weniger Rückfragen an die Mannschaft – bei nur einem Monatsabo.
Wird über die Arbeitsstunden nicht ordentlich Buch geführt, drohen Konventionalstrafen ab CHF 3'000, je nach Betriebsgrösse bis CHF 50'000.
Ein Betrieb, bis zu fünf Mitarbeitende, GAV-Rapport und Export – ohne grosses IT-Projekt.
Für Betriebe bis 5 Mitarbeitende. Flexibel starten, monatlich kündbar.
Einmal zahlen, dauerhaft nutzen – für Betriebe, die langfristig planen.
Preise in CHF, exkl. MwSt. · Zusätzliche Mitarbeitende lassen sich jederzeit ergänzen.
Weniger Freitagabende mit Excel, weniger Rückfragen an die Mannschaft – und Ruhe, wenn die RPBK oder ZPBK kontrolliert.