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Nutzung & Vertrag

Nutzungsbedingungen.

Die Regeln für Website, Angebote und die Nutzung von GAV-Rapport.

Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Website, Angebote und die Anwendung GAV-Rapport. Vertragspartner ist Edin Zolj, handelnd unter GAV-Rapport, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Leistungsumfang

GAV-Rapport ist ein digitales Werkzeug zur Erfassung und Vorbereitung von Reisezeit-/Arbeitszeit-Rapporten für Maler- und Gipserbetriebe. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Website, dem gewählten Angebot und der jeweils verfügbaren Produktversion.

Keine Rechtsberatung und keine Garantie

GAV-Rapport unterstützt die Dokumentation. Das Produkt ersetzt keine Rechtsberatung, keine Prüfung der GAV-Unterstellung, keine Lohnbuchhaltung, keine arbeitsrechtliche Beurteilung und keine Verantwortung des Arbeitgebers. Es wird keine Garantie übernommen, dass ein Rapport in einem konkreten Verfahren als ausreichend anerkannt wird oder eine Konventionalstrafe verhindert.

Verantwortung des Betriebs

Der Kunde bleibt verantwortlich für korrekte Stammdaten, vollständige und wahrheitsgemässe Zeiteingaben, interne Information der Mitarbeitenden, Prüfung von Korrekturen, Lohnabrechnung, Aufbewahrung, Mitwirkung bei Kontrollen und Einhaltung der anwendbaren GAV-, arbeits- und datenschutzrechtlichen Pflichten.

Standort-Ping und Mitarbeitende

Sofern die Standortfunktion genutzt wird, dient sie der Dokumentation eines Ereignisses beim Knopfdruck. Der Kunde ist verantwortlich, Mitarbeitende transparent über Zweck, Umfang und Nutzung der Standort-Pings zu informieren und allfällige interne Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsregeln einzuhalten.

Bestellung, Vertragsschluss und Korrektur

Bei Online-Bestellungen zeigt die Website oder Stripe vor Abschluss die wesentlichen Angaben zum Angebot, Preis und Zahlungsweg. Vor dem Abschluss können Eingabefehler geprüft und korrigiert werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung über den entsprechenden Button ausgelöst und die Zahlung oder Bestellung bestätigt wird. Nach Abschluss erhält der Kunde eine elektronische Bestätigung.

Preise und Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. GAV-Rapport ist aktuell als Einzelunternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Schweizer Mehrwertsteuer ausgewiesen, solange keine MWST-Pflicht besteht. Ändert sich die Steuerpflicht, können Preisangaben und Rechnungen entsprechend angepasst werden.

Abo und Lifetime Deal

Monatsabos laufen bis zur Kündigung weiter und können gemäss Angebotsangaben gekündigt werden. Der Lifetime Deal ist ein einmaliger Kauf für den beschriebenen Betrieb und Umfang. Er berechtigt zur dauerhaften Nutzung von GAV-Rapport während der Betriebsdauer des Dienstes. «Lifetime» bezieht sich auf die Lebensdauer des Produkts und begründet keinen Anspruch auf einen zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb. Bei einer Einstellung des Dienstes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des einmaligen Kaufpreises. Umfang, Nutzerzahl und spätere Zusatzmodule richten sich nach dem konkreten Angebot.

Zugang und zulässige Nutzung

Zugänge dürfen nur berechtigten Personen zur Verfügung gestellt werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Unzulässig sind insbesondere missbräuchliche Nutzung, Umgehung technischer Schutzmassnahmen, unbefugte Weitergabe, Manipulation von Daten oder Nutzung zur Überwachung ohne betriebliche und rechtliche Grundlage.

Verfügbarkeit und Änderungen

GAV-Rapport wird «wie besehen» bereitgestellt. Wir bemühen uns um einen zuverlässigen Betrieb, garantieren aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Unterbrüche durch Wartung, Updates, Störungen, Drittanbieter, Netzprobleme oder höhere Gewalt können nicht ausgeschlossen werden. Wir dürfen den Dienst sowie einzelne Funktionen jederzeit weiterentwickeln, ändern oder einstellen.

Sollten wir den Betrieb von GAV-Rapport ganz einstellen, informieren wir aktive Kundinnen und Kunden mit angemessener Vorlaufzeit, mindestens 3 Monate, per E-Mail und stellen während dieser Zeit einen Export der erfassten Daten als PDF oder CSV bereit.

Datenexport, Vertragsende und Aufbewahrung

Während eines aktiven Vertrags kann der Kunde die im Dienst verfügbaren, bis dahin freigegebenen Jahresstände über die vorgesehenen Exportfunktionen herunterladen. Welche Formate verfügbar sind, richtet sich nach dem gewählten Angebot und der jeweiligen Produktversion.

Nach dem wirksamen Vertragsende halten wir die operativen Rapport-, Arbeitszeit- und zugehörigen Stammdaten während 60 Kalendertagen ausschliesslich für einen Export auf Anfrage bereit. Die Anfrage ist innerhalb dieser Frist durch eine berechtigte Person an support@gav-rapport.ch zu richten.

Nach Ablauf der 60 Tage werden diese operativen Daten nach einem dokumentierten manuellen Verfahren gelöscht oder anonymisiert. Ausgenommen bleiben Daten, die wir aufgrund gesetzlicher Pflichten, zur Vertrags- und Zahlungsdokumentation, zum Nachweis von Zustimmungen, zur IT-Sicherheit oder zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen länger aufbewahren müssen.

Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, benötigte Exporte rechtzeitig zu erstellen und Arbeitszeit-, Lohn- und sonstige Geschäftsunterlagen entsprechend den für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen, vertraglichen und GAV-bezogenen Pflichten selbst zu archivieren.

Einbezogene Dokumente und Auftragsbearbeitung

Die Datenschutzerklärung beschreibt die Datenbearbeitungen von GAV-Rapport. Soweit wir Personendaten von Mitarbeitenden im Auftrag des Kunden bearbeiten, ist zusätzlich die Auftragsbearbeitungsvereinbarung Bestandteil des Vertrags. Zusammen bilden diese Dokumente das Dokumentset 2026-09-02-v1.

Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmässigkeit seiner Weisungen, die Information seiner Mitarbeitenden und die Erfüllung der Pflichten gegenüber betroffenen Personen. GAV-Rapport bearbeitet die betreffenden Daten im Rahmen der vereinbarten Leistung und der dokumentierten Weisungen.

Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust infolge unsachgemässer Nutzung, Betriebsunterbruch und Schäden aus falschen oder unvollständigen Eingaben ausgeschlossen. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und, soweit anwendbar, der Auftragsbearbeitungsvereinbarung.

Support

Supportanfragen können an support@gav-rapport.ch gesendet werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.

Änderungen

Diese Nutzungsbedingungen können angepasst werden, wenn sich Produkt, Preise, Drittanbieter oder Rechtslage ändern. Jede veröffentlichte Fassung erhält einen eigenen Versionsstand. Für bestehende Kunden werden wesentliche Änderungen angemessen kommuniziert; soweit eine erneute Zustimmung rechtlich oder vertraglich erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt.

Wichtig

GAV-Rapport ist ein Dokumentationswerkzeug. Der Betrieb bleibt verantwortlich für GAV-Konformität, Lohnabrechnung und korrekte Rapporte.

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Dokumentset: 2026-09-02-v1
Gültig ab: 2. September 2026

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Schlanke Reise- und Arbeitszeit-Erfassung für Schweizer Maler- und Gipserbetriebe. Drei Phasen auf der Baustelle, ein prüfbarer Rapport im Büro.

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Hinweis: GAV-Rapport ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation und steht in keinem Verhältnis zum SMGV oder zur ZPBK. Die hier zusammengefassten rechtlichen Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Massgebend ist ausschliesslich der aktuelle Vertragstext des GAV für das Maler- und Gipsergewerbe 2026–2029.